Maschinensicherheit Insight 12 · Methodik

ISO 12100 · RisikobeurteilungDie Norm sagt nicht,wie Sie bewerten sollen. Mit Absicht.

ISO 12100 definiert die Struktur des Risikos, nicht seine Quantifizierung. Das ist keine Lücke, sondern eine Entscheidung — und sie hat Folgen: Jedes Bewertungswerkzeug, das die Lücke füllt, bringt eine eigene Verzerrung mit. Wer sie nicht kennt, hält das Ergebnis für eine Messung.

Insight 12, Reihe B, Konformität und Dokumentation. Die Schutzeinrichtung, die aus Abschnitt 04 folgt, erzeugt den Nachweis auf Insight 11. Der vollständige Ablauf von der Abgrenzung bis zur Erklärung steht im CE-Weg.

01 · Was beurteilt wird

Beurteilt wird nicht die Maschine. Beurteilt wird, was Menschen an ihr tun.

Vor jeder Einschätzung stehen zwei Festlegungen. Erst die Grenzen der Maschine (5.3): Verwendungsgrenzen, räumliche, zeitliche und weitere, dazu verbindlich die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung. Was außerhalb der Grenzen liegt, wird nicht betrachtet. Dann die Aufgaben (5.4): die „spezifische Tätigkeit, die … von einer oder mehreren Personen an der Maschine oder in deren Nähe durchgeführt wird“ (3.25). Arbeitsgänge führt die Maschine aus, Aufgaben erfüllen Menschen.

ISO 12100 · 5.4 · IDENTIFIZIERT WIRD JE AUFGABE Transport, Montage und Installation In Betrieb nehmen Verwendung Demontage, außer Betrieb nehmen und Entsorgung FÜNFZEHN AUFGABEN, MINDESTENS Aufgabe (3.25): spezifische Tätigkeit, die eine oder mehrere Personen an der Maschine oder in deren Nähe durchführen Einrichten Prüfen Einlernen (Teachen), Programmieren Umrüsten Ingangsetzen der Maschine Maschinenbeschickung Entnahme des Produktes aus der Maschine Stillsetzen der Maschine Stillsetzen der Maschine im Notfall Wiederherstellung des Betriebs nach Stau oder Blockierung Wiederanlauf nach außerplanmäßigem Stillsetzen Fehlersuche und Fehlerbeseitigung Reinigung und Sauberhaltung präventive Instandhaltung Fehler behebende Instandhaltung Die Norm nennt die fünfzehn ausdrücklich „ohne sich darauf zu beschränken“. Ein Raster nach Baugruppen bildet dieses hier nicht ab. ISO 12100 · 5.4 Transport, Montage und Installation In Betrieb nehmen Verwendung Demontage, außer Betrieb nehmen und Entsorgung FÜNFZEHN AUFGABEN, MINDESTENS Aufgabe (3.25): spezifische Tätigkeit, die eine oder mehrere Personen an der Maschine durchführen 01 Einrichten 02 Prüfen 03 Einlernen (Teachen), Programmieren 04 Umrüsten 05 Ingangsetzen der Maschine 06 Maschinenbeschickung 07 Entnahme des Produktes aus der Maschine 08 Stillsetzen der Maschine 09 Stillsetzen der Maschine im Notfall 10 Wiederherstellung nach Stau oder Blockierung 11 Wiederanlauf nach außerplanmäßigem Stillsetzen 12 Fehlersuche und Fehlerbeseitigung 13 Reinigung und Sauberhaltung 14 präventive Instandhaltung 15 Fehler behebende Instandhaltung Die Liste ist ein Minimum, kein Abschluss.
Das Raster der Identifizierung: vier Phasen, fünfzehn Aufgaben.

Gesucht wird dann je Aufgabe und für alle Betriebsarten, was daran gefährlich ist. Anhang B führt dazu drei getrennte Beispiellisten. Das folgende Beispiel zeigt die Phase Verwendung an einem Prüfstand für Kreiselpumpen: Motor, Kupplung und Pumpe sitzen in einer gemeinsamen Kapselung.

BEISPIEL · PUMPENPRÜFSTAND · DIESELBE PHASE AN EINER MASCHINE Bedienpult KAPSELUNG Motor Pumpe Medium KUPPLUNG SCHUTZTÜR AM PULT · OHNE ZUGANG · SIEBEN AN DER OFFENEN TÜR · ACHT Einlernen (Teachen), Programmieren Ingangsetzen der Maschine Maschinenbeschickung Entnahme des Produktes Stillsetzen der Maschine Stillsetzen im Notfall Wiederanlauf nach außerplanmäßigem Stillsetzen setzt voraus, dass niemand mehr drin ist Einrichten Prüfen Umrüsten Wiederherstellung nach Stau Fehlersuche und -beseitigung Reinigung und Sauberhaltung präventive Instandhaltung Fehler behebende Instandhaltung Acht der fünfzehn Aufgaben führen an die Kupplung — und die Produktion ist keine davon. BEISPIEL · PUMPENPRÜFSTAND KAPSELUNG Motor Pumpe KUPPLUNG SCHUTZTÜR AM BEDIENPULT · SIEBEN Einlernen (Teachen), Programmieren Ingangsetzen der Maschine Maschinenbeschickung Entnahme des Produktes Stillsetzen der Maschine Stillsetzen im Notfall Wiederanlauf nach außerplanmäßigem Stillsetzen setzt voraus, dass niemand mehr drin ist AN DER OFFENEN TÜR · ACHT Einrichten Prüfen Umrüsten Wiederherstellung nach Stau Fehlersuche und -beseitigung Reinigung und Sauberhaltung präventive Instandhaltung Fehler behebende Instandhaltung
Die Phase „Verwendung“ an einer Beispielmaschine, durchgezählt.

Eine Gliederung nach Baugruppen erfasst die rotierende Kupplung. Sie erfasst nicht, dass acht Aufgaben an sie heranführen und keine davon die Produktion ist. Die Beurteilung ist je Konstruktionsvariante der Maschine durchzuführen (Anhang D.3.1).

02 · Was die Norm festlegt

Was Risiko ist, sagt die Norm. Wie groß es ist, sagt Ihr Werkzeug.

Zur Einschätzung legt die Norm genau zwei Gleichungen fest: Risiko = f (Schadensausmaß ; Eintrittswahrscheinlichkeit), und die Wahrscheinlichkeit ihrerseits = f (Exposition ; Eintritt eines Gefährdungsereignisses ; Vermeidbarkeit) (5.5.2.1). Vier Größen also. Zu jeder nennt sie Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Eine Skala für diese Faktoren nennt sie nicht.

ISO 12100 · 5.5.2 · DIE VIER RISIKOELEMENTE Risiko = 5.5.2.2 Schadensausmaß Ausmaß der Verletzung oder Gesundheitsschädigung Schadensumfang: eine oder mehrere Personen 5.5.2.3.1 Exposition × Notwendigkeit des Zugangs Art des Zugangs Zeit im Gefährdungsbereich Anzahl der Personen Häufigkeit des Zugangs 5.5.2.3.2 Eintritt des Ereignisses × Zuverlässigkeitsdaten Unfallgeschichte Daten zu Gesundheitsschäden Risikovergleiche (5.6.3) 5.5.2.4 Vermeidbarkeit × qualifiziert oder nicht plötzlich, rasch oder langsam Risikobewusstsein Reflexe, Beweglichkeit, Flucht Erfahrung mit der Maschine EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT Zu jeder Größe nennt die Norm Faktoren — zu keiner eine Skala. ISO 12100 · 5.5.2 Risiko = Schadensausmaß × Eintrittswahrscheinlichkeit Die Wahrscheinlichkeit sind die drei unteren. 5.5.2.2 Schadensausmaß Ausmaß der Verletzung oder Gesundheitsschädigung Schadensumfang: eine oder mehrere Personen 5.5.2.3.1 Exposition Notwendigkeit des Zugangs Art des Zugangs Zeit im Gefährdungsbereich Anzahl der Personen Häufigkeit des Zugangs 5.5.2.3.2 Eintritt des Ereignisses Zuverlässigkeitsdaten Unfallgeschichte Daten zu Gesundheitsschäden Risikovergleiche (5.6.3) 5.5.2.4 Vermeidbarkeit qualifiziert oder nicht plötzlich, rasch oder langsam Risikobewusstsein Reflexe, Beweglichkeit, Flucht Erfahrung mit der Maschine Faktoren ja, Skala nein.
Die vier Elemente und die Faktoren der Norm.

Zwei der vier werden regelmäßig verwechselt. Wie oft und wie lange jemand an der Kupplung steht, ist Exposition. Ob er einer anlaufenden Bewegung noch ausweichen kann, ist Vermeidbarkeit. Das eine sagt nichts über das andere. Die Norm führt beide in getrennten Unterabschnitten mit je eigenen Faktoren (5.5.2.3.1 und 5.5.2.4).

Die Exposition steht dabei schon in Abschnitt 01: Ihr erster Faktor heißt Notwendigkeit des Zugangs — am Prüfstand sind das die acht Aufgaben, für die die Kapselung aufgeht.

Weil die Skala fehlt, wird sie mit einem Werkzeug aus ISO/TR 14121-2 gefüllt. Jedes der drei verzerrt in eine bestimmte Richtung. Das Werkzeug ist vor der Beurteilung festzulegen, nicht je Gefährdung neu.

ISO/TR 14121-2 · DREI WERKZEUGE, DREI SCHLAGSEITEN 01 Risikograf S Schadensausmaß · H Häufigkeit · V Vermeidung S 2 H 1 V 2 Stufe 3 S 2 H 2 V 2 Stufe 4 Ein Wert höher — eine ganze Stufe weiter. GROB AN DEN SCHWELLEN 02 Risikomatrix Derselbe Fall: Ausmaß 2, Häufigkeit 3 — senkrecht × waagerecht Haus A 1 1 2 2 3 3 4 4 mittel Haus B 1 1 2 2 3 3 4 4 hoch Gleiche Rechnung, gleiche Achsen. Nur die Grenze liegt anders. NICHT VERGLEICHBAR 03 Numerisches Scoring Eingangswert × Gewichtung Schadensausmaß geschätzt 4 × 0,40 Exposition geschätzt 3 × 0,25 Vermeidung geschätzt 2 × 0,35 Risikozahl 3,05 Drei Schätzungen, zwei Nachkommastellen. SCHEINGENAUIGKEIT Keines davon ist neutral. Die Wahl gehört vor die Beurteilung. ISO/TR 14121-2 · DREI WERKZEUGE 01 Risikograf S 2 H 1 V 2 Stufe 3 S 2 H 2 V 2 Stufe 4 GROB AN DEN SCHWELLEN 02 Risikomatrix Derselbe Fall: Ausmaß 2, Häufigkeit 3 Haus A Haus B 1 1 2 2 3 3 4 4 1 1 2 2 3 3 4 4 mittel hoch Gleiche Rechnung, andere Grenze. 03 Numerisches Scoring Schadensausmaß 4 × 0,40 Exposition 3 × 0,25 Vermeidung 2 × 0,35 Risikozahl aus drei Schätzungen 3,05 SCHEINGENAUIGKEIT
Woran die Verzerrung hängt, mit Beispielwerten.

Unabhängig vom Werkzeug nennt 5.5.3 sieben Aspekte, die in die Einschätzung eingehen müssen. Zwei davon: Berücksichtigt werden alle Personen, für die eine Exposition vorhersehbar ist, nicht nur Bedienpersonen (5.5.3.1). Und das Fehlen von Unfalldaten garantiert nach 5.5.3.3 weder eine geringe Wahrscheinlichkeit noch ein geringes Ausmaß.

03 · Die Begriffe

Analyse, Bewertung, Beurteilung — und sieben weitere Begriffe.

Abschnitt 3 legt die Begriffe fest, mit denen der Rest der Norm arbeitet. Drei davon enthalten das Wort Risiko und bezeichnen verschiedene Schritte desselben Verfahrens.

ISO 12100 · ABSCHNITT 3 · WAS WORIN STECKT Risikobeurteilung 3.16 = 5.3 Grenzen festlegen Verwendungsgrenzen räumliche Grenzen zeitliche Grenzen weitere Grenzen vorhersehbare Fehlanwendung 5.4 Gefährdungen finden + vier Lebensphasen fünfzehn Aufgaben alle Betriebsarten Anhang B als Vorlage 5.5 Risiko einschätzen + Schadensausmaß Exposition Eintritt des Ereignisses Vermeidbarkeit 5.6 Reicht das? + sieben Kriterien (5.6.2) Risikovergleich (5.6.3) weiter oder fertig RISIKOANALYSE · 3.14 RISIKOBEWERTUNG · 3.15 Wer „Risikoanalyse“ sagt, meint fast immer alle vier Felder. ISO 12100 · ABSCHNITT 3 Risikobeurteilung 3.16 = alle vier Felder RISIKOANALYSE · 3.14 5.3 Grenzen festlegen Verwendungsgrenzen räumliche Grenzen zeitliche Grenzen weitere Grenzen vorhersehbare Fehlanwendung 5.4 Gefährdungen finden vier Lebensphasen fünfzehn Aufgaben alle Betriebsarten Anhang B als Vorlage 5.5 Risiko einschätzen Schadensausmaß Exposition Eintritt des Ereignisses Vermeidbarkeit RISIKOBEWERTUNG · 3.15 5.6 Reicht das? sieben Kriterien (5.6.2) Risikovergleich (5.6.3) weiter oder fertig Die Entscheidung fällt allein im vierten Feld.
Die Schachtelung, belegt über die Abschnittsnummern.

Die Analyse misst, die Bewertung entscheidet. Ein Angebot über eine „Risikoanalyse“ umfasst die Abschnitte 5.3 bis 5.5. Die Entscheidung, ob das Ergebnis ausreicht, steht in 5.6 und ist darin nicht enthalten.

Die übrigen Begriffe stehen im Wortlaut der Norm.

Pos
Begriff
Norm
Wortlaut der Norm
Worauf es ankommt
01
Gefährdung
3.6
„potentielle Schadensquelle“
Sie ist immer da. Die Kupplung dreht sich, ob jemand danebensteht oder nicht.
02
Gefährdungssituation
3.9
„Sachlage, bei der eine Person mindestens einer Gefährdung ausgesetzt ist“
Entsteht erst durch eine Aufgabe. Eingeschätzt wird je Situation, nicht je Gefährdung (5.5.1).
03
Gefährdungsereignis
3.8
„Ereignis, das Schaden verursachen kann“
Was dann passiert. Es kann ausbleiben — die Situation bleibt trotzdem zu bewerten.
04
Risiko
3.11
„Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Schadensausmaßes“
Zwei Faktoren. Beide sind einzeln zu begründen.
05
Risikoeinschätzung
3.13
„Bestimmung des wahrscheinlichen Ausmaßes eines Schadens und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts“
Der Messschritt. Er sagt nichts darüber, ob das Ergebnis reicht.
06
Risikoanalyse
3.14
„Kombination aus Festlegung der Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdungen und Risikoeinschätzung“
Drei Schritte zusammen: 5.3, 5.4 und 5.5. Keine Entscheidung darin.
07
Risikobewertung
3.15
„auf der Risikoanalyse basierendes Verfahren, nach dem festgestellt wird, ob eine weitere Risikominderung erforderlich ist“
Hier fällt die Entscheidung, und nur hier (5.6).
08
Risikobeurteilung
3.16
„Gesamtheit des Verfahrens, das eine Risikoanalyse und Risikobewertung umfasst“
Der Oberbegriff — das, was im Angebot meistens „Analyse“ heißt.
09
Maßnahme zur Risikominderung
3.18
„Handlung oder Mittel zur Beseitigung von Gefährdungen oder zur Verminderung von Risiken“
Der Entwurf führt „Schutzmaßnahme“ dazu als abgelehnt.
10
hinreichende Risikominderung
3.17
„Risikominderung, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik zumindest den gesetzlichen Anforderungen entspricht“
Stand der Technik und Gesetz — und zwar mindestens.

Der Begriff Schutzmaßnahme fehlt in der Tabelle. Der Entwurf führt ihn unter 3.18 als abgelehnt und ersetzt ihn durch Maßnahme zur Risikominderung.

04 · Der Fall

Wie aus einer Aufgabe ein Ausschalter und eine Tür werden.

Eine Gefährdung am Prüfstand aus Abschnitt 01, sechs Schritte von der Grenze bis zur Maßnahme. Betriebsart, Häufigkeit und Schadensausmaß sind Annahmen an einer Beispielmaschine. Belastbar ist der Weg, nicht die Werte.

Pos
Schritt
Norm
Was am Prüfstand festgestellt wird
Ergebnis
01
Grenzen festlegen
5.3
Prüfstand für Kreiselpumpen, Zweischichtbetrieb, Aufstellung im Werk. Vorhersehbare Fehlanwendung: Prüflauf mit überbrückter Tür.
Rahmen steht
02
Aufgaben identifizieren
5.4
Von den fünfzehn Aufgaben führen acht an die Kupplung. Die häufigste ist die Wiederherstellung nach Stau.
acht von fünfzehn
03
Gefährdung benennen
3.6, Anhang B
Mechanisch: Einzug zwischen Kupplungsnabe und Wellenende. Sie besteht unabhängig davon, ob jemand anwesend ist.
dauerhaft vorhanden
04
Situation benennen
3.9
Der Instandhalter steht bei geöffneter Kapselung am stehenden Antriebsstrang. Erst hier ist eine Person exponiert.
je Aufgabe eine
05
Risiko einschätzen
5.5.2
Schadensausmaß schwer, eine Person. Exposition mehrmals je Schicht, kurz. Ereigniseintritt: unerwarteter Anlauf. Vermeidbarkeit: plötzlich, kein Ausweichen.
Maßnahme nötig
06
Maßnahme wählen
6.1, 6.3.3.2.3
Schritt 1 scheidet aus, die Kupplung ist funktionsnotwendig. Schritt 2: bewegliche trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung — der Ausschalter stellt den Antriebsstrang still, erst danach gibt die Zuhaltung die Tür frei.
Sicherheitsfunktion

Für bewegliche Schutzeinrichtungen an Kraftübertragungselementen verlangt 6.3.3.2.3, dass sie „verriegelt sein (sofern erforderlich, mit Zuhaltung)“. Eine Kupplung ist ein solches Element. Erforderlich ist die Zuhaltung hier wegen des Nachlaufs: Eine bloße Verriegelung gibt die Tür in dem Moment frei, in dem jemand sie öffnet, und die Welle dreht dann noch.

Die Maßnahme in Zeile 06 folgt einer festen Reihenfolge. Die Norm nennt sie das Drei-Stufen-Verfahren und schreibt sie vor, nicht als Empfehlung (6.1).

ISO 12100 · 6.1 · DREI STUFEN, UND WAS VERBOTEN IST ISO 12100 · 6.2 Schritt 1 Inhärent sichere Konstruktion beseitigt die Gefährdung ISO 12100 · 6.3 Schritt 2 Technische Schutzmaßnahmen trennt Mensch und Gefahr ISO 12100 · 6.4 Schritt 3 Benutzerinformation beschreibt das Restrisiko UNSER FALL VERBOTEN Stufe 3 ersetzt Stufe 1 und 2 nicht 6.1: erst wenn trotz 1 und 2 ein Risiko bleibt Ausbildung und PSA ersetzen keine Konstruktion 5.5.3.4: kein Ersatz für Beseitigung oder Schutz Was sich umgehen lässt, wirkt nicht 5.5.3.6: der Anreiz zum Umgehen zählt mit Die Reihenfolge ist verbindlich: „in der folgenden … Reihenfolge zu ergreifen“ (6.1). ISO 12100 · 6.1 6.2 Schritt 1 Inhärent sichere Konstruktion beseitigt die Gefährdung 6.3 Schritt 2 Technische Schutzmaßnahmen trennt Mensch und Gefahr 6.4 Schritt 3 Benutzerinformation beschreibt das Restrisiko UNSER FALL: SCHRITT 2 VERBOTEN Stufe 3 ersetzt Stufe 1 und 2 nicht 6.1: erst wenn trotz 1 und 2 ein Risiko bleibt Ausbildung und PSA ersetzen keine Konstruktion 5.5.3.4: kein Ersatz für Beseitigung oder Schutz Was sich umgehen lässt, wirkt nicht 5.5.3.6: der Anreiz zum Umgehen zählt mit Die Reihenfolge ist verbindlich (6.1).
Die drei Stufen und die drei Verbote, je mit Fundstelle.

Über die ersten beiden Stufen und die Benutzerinformation verfügt der Konstrukteur. Organisation, PSA und Schulung liegen beim Betreiber. Nach 5.5.3.5 ist deren Zuverlässigkeit im Vergleich zu erprobten technischen Maßnahmen gering und in der Einschätzung entsprechend anzusetzen.

Aus Zeile 06 folgt der Steuerungsnachweis. Das Öffnen der Tür löst das sichere Abschalten aus; diese Sicherheitsfunktion wird nach ISO 13849-1 gerechnet — auf Insight 11 an genau diesem Türschalter.

05 · Die Schleife

Die Maßnahme aus 04 erzeugt drei neue Gefährdungen.

Geprüft wird nach jeder einzelnen der drei Stufen, nicht erst am Ende. Der Konstrukteur muss dabei feststellen, ob durch neue Maßnahmen „zusätzliche Gefährdungen geschaffen oder andere Risiken erhöht werden“. Treten welche auf, „sind diese der Liste der identifizierten Gefährdungen hinzuzufügen“ (5.6.1).

ISO 12100 · 5.6.1 · JEDE MASSNAHME KANN NEUE GEFÄHRDUNGEN SCHAFFEN MASSNAHME AUS ABSCHNITT 04 Zuhaltung: Ausschalter stellt still, dann gibt die Tür frei 6.3.6.3 Einschluss Wer drinnen ist, wenn die Tür schließt 6.3.6.4 c) Gespeicherte Energie Der Antrieb ist aus, die Welle dreht 6.3.3.2.5 Wiederanlauf Tür zu heißt nicht Start NEUE GEFÄHRDUNGEN AUF DIE LISTE · 5.6.1 Zu prüfen ist nach jeder einzelnen der drei Stufen, nicht erst am Ende (5.6.1). ISO 12100 · 5.6.1 MASSNAHME AUS 04 Zuhaltung mit Ausschalter 6.3.6.3 Einschluss Wer drinnen ist, wenn die Tür schließt 6.3.6.4 c) Gespeicherte Energie Der Antrieb ist aus, die Welle dreht 6.3.3.2.5 Wiederanlauf Tür zu heißt nicht Start Neue Gefährdungen zurück auf die Liste (5.6.1). Zu prüfen nach jeder der drei Stufen.
Was die Zuhaltung aus Abschnitt 04 neu erzeugt.

Keine der drei stand vorher auf der Liste. Der Ausschalter trennt die Energiequelle, die Welle trägt aber noch ihre eigene: 6.3.6.4 verlangt die Ableitung der gespeicherten Energie, nicht nur das Trennen. Wer eingeschlossen ist, braucht nach 6.3.6.3 einen Weg hinaus oder ein Mittel, Hilfe zu rufen. Und die geschlossene Tür darf den Antrieb nicht selbst starten: Eine trennende Schutzeinrichtung mit Startfunktion lässt 6.3.3.2.5 nur unter sieben Bedingungen zu, darunter eine kurze Zyklusdauer und Maße, die den Zugang von Personen verhindern. An diesem Prüfstand trifft beides nicht zu.

Alle drei sind ab jetzt mitzubeurteilen, mit eigenen Grenzen, eigener Exposition, eigener Einschätzung. Eine Beurteilung, die einmal durchläuft, endet vor ihnen.

06 · Hinreichend gemindert

Sieben Kriterien, und alle sieben müssen zutreffen.

Der Begriff ist definiert: hinreichende Risikominderung ist eine „Risikominderung, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik zumindest den gesetzlichen Anforderungen entspricht“ (3.17). Wann sie erreicht ist, legt 5.6.2 fest.

7 Kriterien, die 5.6.2 aufzählt. Sie gelten gemeinsam: Erreicht ist die hinreichende Risikominderung erst, wenn jedes einzelne zutrifft.
  • Alle Betriebsbedingungen und alle Eingriffsmöglichkeiten sind berücksichtigt.
  • Die Gefährdungen sind beseitigt oder die Risiken auf ein vertretbares Niveau vermindert.
  • Sämtliche neuen Gefährdungen, die aus den Maßnahmen resultieren, sind angemessen berücksichtigt.
  • Die Benutzer sind über Restrisiken informiert und gewarnt (6.1, Schritt 3).
  • Die Maßnahmen sind miteinander vereinbar.
  • Die Folgen sind berücksichtigt, die sich aus dem Gebrauch einer für den gewerblichen Einsatz konstruierten Maschine im nicht gewerblichen Bereich ergeben können.
  • Die Maßnahmen beeinträchtigen Arbeitsbedingungen und Benutzerfreundlichkeit nicht.

Ein Vergleich mit ähnlichen Maschinen ist zulässig, aber an fünf Bedingungen gebunden (5.6.3): Die Vergleichsmaschine entspricht einer Typ-C-Norm; bestimmungsgemäße Verwendung, vorhersehbare Fehlanwendung sowie Art der Konstruktion und Herstellung sind vergleichbar; und vergleichbar sind auch die Gefährdungen und Risikoelemente, die technischen Spezifikationen und die Einsatzbedingungen. Der Vergleich „hebt nicht die Notwendigkeit auf, für die spezifischen Einsatzbedingungen eine Risikobeurteilung nach diesem Dokument durchzuführen“.

Steht das Ergebnis, geht es an die Steuerung weiter. Anhang D.3 regelt, was dabei hinübergeht und was zurückkommt.

ISO 12100 · ANHANG D.3 · WAS HINÜBERGEHT UND WAS ZURÜCKKOMMT AUS DER BEURTEILUNG · 5.3 UND 5.5.2 Grenzen der Maschine (5.3) Schadensausmaß Exposition Eintritt des Ereignisses Vermeidbarkeit ISO 13849-1 · ANHANG A Rahmen der Betrachtung S Schwere der Verletzung F Häufigkeit und/oder Dauer P Möglichkeit zur Vermeidung → PLr je Sicherheitsfunktion Anmerkung 2 zu D.3.2 UND ZURÜCK · D.3.3 Verifizierung und Validierung · technische Dokumentation (Abschnitt 12) · Benutzerinformation (Abschnitt 13) Bild A.1 der ISO 13849-1 ist kein Verfahren zur Risikoeinschätzung der Maschine (D.3.2). ISO 12100 · ANHANG D.3 AUS DER BEURTEILUNG Grenzen der Maschine (5.3) Schadensausmaß Exposition Eintritt des Ereignisses Vermeidbarkeit ISO 13849-1 · ANHANG A S Schwere der Verletzung F Häufigkeit und/oder Dauer P Möglichkeit zur Vermeidung → PLr je Sicherheitsfunktion Zurück (D.3.3): Validierung, technische Dokumentation, Benutzerinformation. Bild A.1 ist kein Verfahren zur Risikoeinschätzung der Maschine (D.3.2).
Der Austausch zwischen ISO 12100 und ISO 13849-1.

Zwei Sätze aus D.3.2. Erstens: Weil alle Eingangswerte aus der Beurteilung stammen, ist „für die Anwendung der ISO 13849-1 keine separate Risikobeurteilung erforderlich“. Zweitens: Der Risikograph aus Bild A.1 der ISO 13849-1 dient nur der Auswahl des PLr je Sicherheitsfunktion und ist „nicht dafür vorgesehen, als Verfahren zur Risikoeinschätzung für die gesamte Maschine“ zu dienen.

07 · Häufige Fragen

Vorlage, Vollständigkeit, und wann es genug ist.

Wie erstellt man eine Risikobeurteilung nach ISO 12100?

In vier Schritten, 5.3 bis 5.6. Grenzen festlegen: bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung, dazu räumliche, zeitliche und weitere Grenzen. Gefährdungen identifizieren: je Aufgabe und für alle Betriebsarten, über vier Lebensphasen und fünfzehn Aufgaben; die Beispiellisten stehen in Anhang B. Risiko einschätzen: für jede Gefährdungssituation, aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit, wobei die Wahrscheinlichkeit getrennt aus Exposition, Ereigniseintritt und Vermeidbarkeit begründet wird. Bewerten: ist hinreichend gemindert? Wenn nein, folgt eine Maßnahme nach dem Drei-Stufen-Verfahren — und geprüft wird nach jeder einzelnen der drei Stufen, nicht erst am Ende (5.6.1).

Gibt es eine Vorlage für die Risikobeurteilung?

Für die Gliederung ja, für die Einschätzung nein. Eine Vorlage sichert Vollständigkeit: Lebensphasen, Aufgaben, Gefährdungsarten, Nachvollziehbarkeit, Ablage. Die Einschätzung selbst kann sie nicht liefern, weil die Norm zu den vier Risikoelementen zwar Faktoren nennt, aber keine Skala. Bringt eine Vorlage eine fertige Risikomatrix mit, gibt sie deren Achsenkalibrierung vor — und daran hängt das Ergebnis. Das Werkzeug gehört vor die Beurteilung, nicht in die Vorlage.

Was gehört alles in eine Risikobeurteilung?

Die Grenzen der Maschine; die vier Lebensphasen und darin die fünfzehn Aufgaben, also auch Einrichten, Reinigen, Wartung und Störungsbeseitigung; und die zehn Gefährdungsarten aus Tabelle B.1: mechanisch, elektrisch, thermisch, Lärm, Vibration, Strahlung, Materialien und Substanzen, ergonomisch, Einsatzumgebung und deren Kombination. Dazu die Annahmen, die Maßnahmen, die Restrisiken und die Fundstellen. Und vier der sieben Aspekte aus 5.5.3, die regelmäßig fehlen: wer sonst noch exponiert ist, ob die Maßnahme geeignet ist, ob sie sich umgehen lässt und ob sie sich über die Lebensdauer aufrechterhalten lässt.

Was bedeutet „hinreichend gemindert“?

Sieben Kriterien in 5.6.2, die gemeinsam gelten — sie stehen in Abschnitt 06 dieses Blattes. Der Maßstab ist nicht das physikalisch Mögliche und nicht die billigste Lösung, sondern: Gefährdungen beseitigt oder Risiken auf ein vertretbares Niveau vermindert. Der Stand der Technik steht in der Begriffsbestimmung selbst (3.17). Ein Vergleich mit ähnlichen Maschinen ist erlaubt, aber an fünf Bedingungen gebunden (5.6.3) — und er ersetzt die Beurteilung für die eigenen Einsatzbedingungen nicht.

Gefährdung, Gefährdungssituation, Gefährdungsereignis — was ist der Unterschied?

Die Gefährdung ist immer da: die rotierende Kupplung (3.6). Die Gefährdungssituation ist die Konstellation, in der jemand ihr ausgesetzt ist — der Techniker steht bei offener Kapselung daneben (3.9). Das Gefährdungsereignis ist, was dann geschieht: er greift hinein, oder die Kupplung läuft unerwartet an (3.8). Dass es drei verschiedene Dinge sind, zeigt die Norm selbst: Anhang B führt für jedes eine eigene Liste. Wer Situationen als Gefährdungen führt, verliert die Ebene, auf der eingeschätzt wird — das geschieht für jede Gefährdungssituation (5.5.1).

Der praktische Anschluss

Steht bei Ihnen, mit welchem Werkzeug bewertet wurde?

Die Beurteilungen sind meist da. Die Frage, die im Audit kommt, ist eine andere: nach welchem Verfahren eingeschätzt wurde, ob es über die ganze Maschine dasselbe war, und wo das steht. 30 Minuten, keine Präsentation.

30-Minuten-Gespräch vereinbaren →
08 · Quellen

Zitiert ist der Entwurf. Gültig ist die Ausgabe von 2011.

Alle Fundstellen dieses Blattes beziehen sich auf den Entwurf E DIN EN ISO 12100:2025-01. Gültig ist die Ausgabe 2011-03; der Entwurf ist als ihr Ersatz vorgesehen, sein Anwendungsbeginn steht noch nicht fest. Drei Unterschiede betreffen dieses Blatt.

  • Anhang D fehlt in der Ausgabe 2011. Sein Inhalt kommt aus ISO/TR 22100-2, der im Entwurf aufgegangen ist. Die Übergabe an die ISO 13849-1 aus Abschnitt 06 steht dort also nicht.
  • Abschnitt 3 wurde umgebaut. Drei Begriffe sind gestrichen, darunter „relevante Gefährdung“ — vormals 3.7. Zwei kamen hinzu. Die Begriffsnummern beider Ausgaben sind damit nicht deckungsgleich; dieses Blatt zitiert 3.6 bis 3.25.
  • „Schutzmaßnahme“ ist abgelöst. Das Nationale Vorwort führt die Risikominderungsmaßnahme „als Ersatz für den veralteten Begriff“ ein. Abschnitt 03 zeigt das; neu ist es erst im Entwurf.

Ebenfalls neu und auf diesem Blatt nicht behandelt: Cybersicherheit und Beschränkungen bei der Verwendung von künstlicher Intelligenz sind Verwendungsgrenzen nach 5.3.2 e) und f), dazu kommen 6.2.14 Hygieneaspekte und 6.3.5.15 Cybersicherheit.

  • [1] E DIN EN ISO 12100:2025-01 (Entwurf), Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung. Die Quelle aller Fundstellen hier: 5.3 Grenzen der Maschine, 5.4 Identifizierung der Gefährdungen, 5.5 Risikoeinschätzung einschließlich der sieben Aspekte in 5.5.3, 5.6 Risikobewertung mit den sieben Kriterien, 6.1 bis 6.4 das Drei-Stufen-Verfahren, Anhang B die Beispiellisten, Anhang D der Zusammenhang mit der ISO 13849-1.
  • [2] DIN EN ISO 12100:2011-03, die gültige Ausgabe. Wer nach dieser Ausgabe arbeitet, findet die Systematik wieder, aber nicht jede Nummer und nicht den Anhang D. Die drei Unterschiede oben sagen, wo.
  • [3] DIN EN ISO 13849-1:2023-12, Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, Teil 1. Anhang A mit den Parametern S, F und P und dem Risikographen in Bild A.1 — das Ziel der Übergabe in Abschnitt 06. Gerechnet wird dieser Weg auf Insight 11, an demselben Türschalter.
  • [4] ISO/TR 14121-2, praktischer Leitfaden und Verfahrensbeispiele. Die ISO 12100 verweist für die praktische Anwendung der Verfahren auf diesen Bericht, ohne sie selbst vorzugeben. Die drei Werkzeuge in Abschnitt 02 sind die verbreiteten; ihre Schlagseiten sind Einordnung aus der Praxis, nicht Text der Norm.
  • [5] Typ-B2-Normen zu den Schutzeinrichtungen. ISO 14120 Gestaltung trennender Schutzeinrichtungen, ISO 14119 Verriegelungen einschließlich Zuhaltung und Manipulationssicherheit, ISO 13855 Anordnung nach Annäherungsgeschwindigkeit, ISO 13857 Sicherheitsabstände gegen Erreichen, ISO 14118 Vermeidung von unerwartetem Anlauf, ISO 13850 NOT-HALT.
  • [6] Der Pumpenprüfstand ist ein Beispiel, keine Anlage. Betriebsarten, Aufgaben und die Zuordnung der Gefährdung sind gebaut, um das Verfahren zu zeigen. Häufigkeitszahlen stehen nirgends auf diesem Blatt: Daten dazu liegen nicht vor, und eine Schätzung wäre genau die Scheingenauigkeit aus Abschnitt 02. Belastbar ist der Weg von der Aufgabe zur Maßnahme, nicht eine Einstufung. Die Auswahl der Fehler in 01 bis 03 ist Einordnung aus Engineering-Praxis im Maschinen- und Pumpenbau — keine Rechtsberatung und keine Statistik. Ob ein Risiko an einer konkreten Maschine hinreichend gemindert ist, entscheidet sich an dieser Maschine.
  • [7] Eigene Lehrtätigkeit: Online-Seminar bei DIN Media, „Neue Maschinenverordnung: Vom Regelwerk zur effizienten Engineering-Praxis“, Termine 2027. Behandelt die Risikobeurteilung und ihre Einbindung in Produktstruktur und PDM-Systeme.
Insight 12