Funktionale Sicherheit Insight 13 · Prüfung

ISO 13849-1 · Validierung und FehlerausschlussGerechnet istnoch nicht nachgewiesen.

Die quantitativen Größen — MTTFd, DCavg, CCF — erfassen ausschließlich zufällige Hardware-Ausfälle. Konstruktions-, Spezifikations- und Softwarefehler kommen darin nicht vor; sie werden nicht errechnet, sondern durch Maßnahmen vermieden. Ein rechnerisch erreichtes PL e ist wertlos, wenn diese Maßnahmen fehlen. Die beiden Nachweise sind UND-verknüpft, nicht ODER.

Insight 13, Reihe B, Konformität und Dokumentation. Die Rechnung, um die es hier geht, steht auf Insight 11; der Weg, der zu ihr führt, im CE-Weg.

01 · Was validiert wird

Der Maßstab ist die Spezifikation. Wer prüft, darf sie nicht gebaut haben.

10.1.1 sagt es in einem Satz: „Der Zweck des Validierungsprozesses ist es, zu bestätigen, dass das SRP/CS der gesamten SRS entspricht“. Die SRS ist die Spezifikation der Sicherheitsanforderungen, erstellt nach Abschnitt 5 und 7. Ohne sie gibt es keinen Maßstab und damit nichts zu validieren.

ISO 13849-1 · 10.1.1 · VALIDIERT WIRD GEGEN DIE SPEZIFIKATION DAS GEBAUTE SRP/CS sicherheitsbezogene Teile der Steuerung DAS GEFORDERTE SRS Spezifikation der Sicherheitsanforderungen entspricht der gesamten SRS A) SICHERHEITSFUNKTIONEN Die festgelegten funktionalen Anforderungen, wie in der SRS B) PERFORMANCE LEVEL · 6.1.1 Kategorie Systematische Integrität Software, falls zutreffend Umgebungsbedingungen C) BEDIENERSCHNITTSTELLEN Ergonomische Gestaltung, Interaktion und Anordnung Durchzuführen von Personen, die vom Entwurf des SRP/CS unabhängig sind (10.1.1). ISO 13849-1 · 10.1.1 DAS GEBAUTE SRP/CS entspricht der gesamten SRS DAS GEFORDERTE SRS A) SICHERHEITSFUNKTIONEN Die festgelegten funktionalen Anforderungen, wie in der SRS B) PERFORMANCE LEVEL · 6.1.1 Kategorie Systematische Integrität Software, falls zutreffend Umgebungsbedingungen C) BEDIENERSCHNITTSTELLEN Ergonomische Gestaltung, Interaktion und Anordnung Auszuführen von Personen, die vom Entwurf unabhängig sind (10.1.1).
Wogegen geprüft wird, und was der Nachweis abdecken muss.

Die Validierung muss dreierlei belegen: die funktionalen Anforderungen der Sicherheitsfunktionen, die Anforderungen des festgelegten Performance Levels nach 6.1.1 — Kategorie, Maßnahmen gegen systematische Ausfälle, Software und die Fähigkeit unter vorhersehbaren Umgebungsbedingungen — und die ergonomische Gestaltung der Bedienerschnittstellen.

Dazu eine Anforderung an die Besetzung: Der Validierungsprozess „sollte von (einer) Person(en) durchgeführt werden, die vom Entwurf des SRP/CS unabhängig ist/sind“. Anmerkung 2 stellt klar, was gemeint ist: eine Person, die am Entwurf nicht beteiligt war. Eine dritte Partei ist nicht erforderlich — der Konstrukteur, der seinen eigenen Entwurf validiert, genügt aber nicht.

02 · Verifizieren und validieren

Zwei Begriffe, zwei Abschnitte, zwei verschiedene Fragen.

Beide Begriffe sind festgelegt, und beide stammen aus fremden Regelwerken. Verifizierung (3.1.53) ist die „Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass festgelegte Anforderungen erfüllt worden sind“. Validierung (3.1.54) ist das „Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass die besonderen Anforderungen für eine spezielle beabsichtigte Verwendung erfüllt worden sind“.

ISO 13849-1 · ZWEI BEGRIFFE, ZWEI ABSCHNITTE VERIFIZIERUNG · 3.1.53 · ABSCHNITT 8 Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass festgelegte Anforderungen erfüllt worden sind Erreichter PL gegen PLr, je Sicherheitsfunktion Quelle: ISO 9000 VALIDIERUNG · 3.1.54 · ABSCHNITT 10 Bestätigen aufgrund einer Untersuchung, dass die besonderen Anforderungen für eine spezielle beabsichtigte Verwendung erfüllt sind Analyse (10.3) und Prüfung (10.4) Quelle: IEC 61508-4 Der Unterschied steht in den Begriffen selbst: festgelegte Anforderungen auf der einen Seite, die beabsichtigte Verwendung auf der anderen. ZWEI BEGRIFFE, ZWEI ABSCHNITTE VERIFIZIERUNG · 3.1.53, Abschn. 8 Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass festgelegte Anforderungen erfüllt worden sind Erreichter PL gegen PLr, je Sicherheitsfunktion Quelle: ISO 9000 VALIDIERUNG · 3.1.54, Abschn. 10 Bestätigen aufgrund einer Untersuchung, dass die besonderen Anforderungen für eine spezielle beabsichtigte Verwendung erfüllt sind Analyse (10.3) und Prüfung (10.4) Quelle: IEC 61508-4 Festgelegte Anforderungen gegen die beabsichtigte Verwendung.
Die Begriffe, ihre Fundstellen und der Abschnitt, der sie jeweils regelt.

Der Unterschied liegt im letzten Halbsatz: festgelegte Anforderungen auf der einen Seite, die beabsichtigte Verwendung auf der anderen. Praktisch trennen ihn zwei Abschnitte. Abschnitt 8 verifiziert den erreichten Performance Level gegen den geforderten, je Sicherheitsfunktion. Abschnitt 10 validiert, und zwar durch Analyse und Prüfung.

03 · Analyse und Prüfung

Erst durchrechnen und durchsehen, dann prüfen und protokollieren.

„Die Validierung besteht aus der Durchführung einer Analyse (siehe 10.3) und der Ausführung von Tests (siehe 10.4) unter vorhersehbaren Bedingungen in Übereinstimmung mit dem Validierungsplan“ (10.1.1). Bild 17 der Norm zeigt den Ablauf.

ISO 13849-1 · BILD 17 · DER VALIDIERUNGSPROZESS GRUNDLAGE SRS VALIDIERUNGSPLAN · 10.1.2 Was wie geprüft wird VALIDIERUNG DURCH ANALYSE · 10.3 Sicherheitsfunktionen (5.2) Systemstruktur (6.1.3.2) MTTF₄, DCₑₖₕ, CCF Qualitative Aspekte, Software Fehlerlisten, Fehlerausschluss VALIDIERUNG DURCH PRÜFUNG · 10.4 Prüfplan vor der Prüfung Endgültige Betriebskonfiguration Prüfaufzeichnungen Abgleich Aufzeichnung gegen Plan AUFZEICHNUNG DER VALIDIERUNG · 10.8 Die Analyse ist so früh wie möglich und parallel zum Entwurf zu starten. Bei Kategorie B oder 1 sind keine Prüfungen unter Fehlerbedingungen erforderlich. BILD 17 · DER PROZESS GRUNDLAGE SRS VALIDIERUNGSPLAN · 10.1.2 Was wie geprüft wird VALIDIERUNG DURCH ANALYSE · 10.3 Sicherheitsfunktionen (5.2) Systemstruktur (6.1.3.2) MTTF₄, DCₑₖₕ, CCF Qualitative Aspekte, Software Fehlerlisten, Fehlerausschluss VALIDIERUNG DURCH PRÜFUNG · 10.4 Prüfplan vor der Prüfung Endgültige Betriebskonfiguration Prüfaufzeichnungen Abgleich Aufzeichnung gegen Plan AUFZEICHNUNG DER VALIDIERUNG · 10.8
Der Weg von der Spezifikation bis zur Aufzeichnung.

In die Analyse gehen nach 10.3 ein: die Sicherheitsfunktionen nach 5.2, die Systemstruktur nach 6.1.3.2, die quantifizierbaren Aspekte MTTFd, DCavg und CCF, die qualitativen Aspekte einschließlich Software, deterministische Betrachtungen, die Fehlerlisten und die Kriterien für den Fehlerausschluss.

Die Prüfung nach 10.4 erfolgt möglichst „mit seiner endgültigen Betriebskonfiguration“, also mit allen peripheren Geräten und mit allen Abdeckungen an ihren vorgesehenen Stellen. Zwei Einschränkungen sind praktisch bedeutsam: Bei Kategorie B oder 1 sind keine Prüfungen unter Fehlerbedingungen erforderlich. Und die Analyse „sollte so früh wie möglich und parallel zum Entwurfsprozess gestartet werden“ — nicht danach.

04 · Der Validierungsplan

Was vorher festzulegen und was nachher aufzuschreiben ist.

Der Validierungsplan „muss die Anforderungen an die Durchführung des Validierungsprozesses festlegen und beschreiben und muss betroffenen Personen und Parteien verfügbar gemacht werden“ (10.1.2). Er ist damit kein internes Arbeitspapier.

ISO 13849-1 · WAS VORHER FESTSTEHT UND WAS NACHHER AUFGESCHRIEBEN WIRD VALIDIERUNGSPLAN · 10.1.2 a) Dokumente für die Spezifikationen b) Betriebs- und Umgebungsbedingungen c) Durchzuführende Analysen und Tests d) Anzuwendende Prüfnormen e) Verantwortliche je Schritt PRÜFAUFZEICHNUNG · 10.4.1 b) 1) Name der prüfenden Person 2) Umgebungsbedingungen 3) Prüfablauf und Ausrüstung 4) Prüfdatum 5) Ergebnis der Prüfung Die Prüfaufzeichnungen sind mit dem Prüfplan zu vergleichen (10.4.1 c). VORHER UND NACHHER VALIDIERUNGSPLAN · 10.1.2 a) Dokumente für die Spezifikationen b) Betriebs- und Umgebungsbedingungen c) Durchzuführende Analysen und Tests d) Anzuwendende Prüfnormen e) Verantwortliche je Schritt PRÜFAUFZEICHNUNG · 10.4.1 b) 1) Name der prüfenden Person 2) Umgebungsbedingungen 3) Prüfablauf und Ausrüstung 4) Prüfdatum 5) Ergebnis der Prüfung Aufzeichnung gegen Plan (10.4.1 c).
Die fünf Festlegungen des Plans und die fünf Angaben der Aufzeichnung.
Pos
Was
Fundstelle
Inhalt
Wann
01
Validierungsplan
10.1.2
Die Dokumente für die Spezifikationen; die Betriebs- und Umgebungsbedingungen während des Tests; die durchzuführenden Analysen und Tests; die Verweisung auf anzuwendende Prüfnormen; und je Schritt die verantwortlichen Personen oder Parteien.
vorher
02
Prüfplan
10.4.1 a)
Die Prüfspezifikationen, die für die Einhaltung erforderlichen Ergebnisse und, sofern zutreffend, die zeitliche Abfolge der Prüfungen.
vor der Prüfung
03
Prüfaufzeichnung
10.4.1 b)
Name der prüfenden Person, Umgebungsbedingungen, Prüfablauf und verwendete Ausrüstung, Prüfdatum, Ergebnis der Prüfung. Fünf Angaben, keine davon nachträglich rekonstruierbar.
bei der Prüfung
04
Abgleich
10.4.1 c)
Die Prüfaufzeichnungen sind mit dem Prüfplan zu vergleichen, um sicherzustellen, dass die festgelegten Funktions- und Leistungsziele erreicht sind.
danach
05
Aufzeichnung der Validierung
10.8
Die Nachweisdokumentation des gesamten Vorgangs. Sie ist das, was bei einer späteren Änderung der Maschine als Ausgangspunkt dient.
am Ende
05 · Zwei Nachweise

Die gerechnete Zahl ist die eine Hälfte.

Die quantitativen Größen erfassen zufällige Hardware-Ausfälle. Was daneben steht, ist eine eigenständige Nachweispflicht; sie wird nicht erfüllt, wenn links eine größere Zahl steht.

QUANTITATIV · ABSCHNITT 6.1 Was sich rechnen lässt MTTF₄ je Kanal DCₑₖₕ fehlerratengewichtet CCF, mindestens 65 Punkte Nachschlag in Bild 12 erfasst nur zufällige Hardware-Ausfälle QUALITATIV · 6.1.7, 6.1.10, 7, 10 Was nachgewiesen werden muss Maßnahmen gegen systematische Ausfälle Sicherheitsbezogene Software Begründete Fehlerausschlüsse Unabhängige Validierung erfasst Konstruktions- und Softwarefehler UND Der Nachweis trägt nur, wenn beide Seiten stehen. Eine größere Zahl links ersetzt rechts nichts. QUANTITATIV · ABSCHNITT 6.1 Was sich rechnen lässt MTTF₄ je Kanal DCₑₖₕ fehlerratengewichtet CCF, mindestens 65 Punkte Nachschlag in Bild 12 erfasst nur zufällige Hardware-Ausfälle UND QUALITATIV · 6.1.7, 6.1.10, 7, 10 Was nachgewiesen werden muss Maßnahmen gegen systematische Ausfälle Sicherheitsbezogene Software Begründete Fehlerausschlüsse Unabhängige Validierung erfasst Konstruktions- und Softwarefehler Der Nachweis trägt nur, wenn beide Seiten stehen.
Beide Seiten sind UND-verknüpft, nicht ODER.

Zu den Maßnahmen gehören zwei Gruppen: solche zur Beherrschung systematischer Ausfälle — Abschalten bei Energieausfall, Schutz gegen Überspannung, definierte Programmabläufe — und solche zu ihrer Vermeidung beim Entwurf: Review, geeignete Werkstoffe und Fertigung, EMV-Festigkeit. In der Dokumentation sind die getroffenen Maßnahmen anzugeben, nicht vorauszusetzen.

06 · Fehlerausschluss

Wer einen Fehler nicht ansetzt, muss das begründen können.

Ein Fehlerausschluss erlaubt, einen bestimmten Fehler in der Bewertung nicht anzusetzen. 6.1.10.3 nennt ihn einen „Kompromiss zwischen den technischen Sicherheitsanforderungen und der theoretischen Möglichkeit des Auftretens eines Fehlers“ und lässt drei Grundlagen zu: die technische Unwahrscheinlichkeit des Auftretens, die allgemein anerkannte technische Erfahrung unabhängig von der Anwendung, und die technischen Anforderungen im Bezug zur Anwendung und zur spezifischen Gefährdung.

ISO 13849-1 · 6.1.10.3 · WORAUF EIN AUSSCHLUSS BERUHEN KANN — UND WAS ER NICHT DARF a) Technische Unwahrscheinlichkeit des Auftretens einiger Fehler b) Anerkannte technische Erfahrung unabhängig von der Anwendung c) Technische Anforderungen zu Anwendung und Gefährdung IN JEDEM FALL Begründbar auf bekannten physikalischen Gesetzen Spezifisch charakterisiert: unter welchem direkten Einfluss Begründet und dokumentiert Nur für bestimmte Ausfälle eines Elements Der PL e darf nicht allein auf Fehlerausschluss beruhen. Ein Ausschluss schränkt Maßnahmen gegen systematische Ausfälle nicht ein. Die anerkannten Ausschlüsse stehen in ISO 13849-2:2012, Anhang A bis D (10.1.3). ISO 13849-1 · 6.1.10.3 a) Technische Unwahrscheinlichkeit des Auftretens einiger Fehler b) Anerkannte technische Erfahrung unabhängig von der Anwendung c) Technische Anforderungen zu Anwendung und Gefährdung IN JEDEM FALL Physikalisch begründbar Spezifisch charakterisiert Begründet und dokumentiert Nur für eine Ausfallart PL e nicht allein auf Fehlerausschluss. Ersetzt keine Maßnahmen gegen systematische Ausfälle.
Worauf ein Ausschluss beruhen kann, was er leisten muss, und wo er endet.
Pos
Anforderung
Fundstelle
Was das heißt
Nachzuweisen
01
Physikalisch begründbar
6.1.10.3
Ausschlüsse sind „nur möglich, wenn auf der Grundlage bekannter physikalischer Gesetze begründet werden kann, dass deren Auftreten unwahrscheinlich ist“.
Begründung
02
Spezifisch charakterisiert
6.1.10.3
„Es wäre nicht akzeptabel, einfach zu sagen, dass ein Bauteil nicht aufgrund von Verschleiß bricht“. Nötig ist die Angabe, unter welchem direkten Einfluss das Bauteil nicht bricht.
Kraft, Richtung, Werkstoff
03
Unter allen erwarteten Umgebungsbedingungen
6.1.10.3
Der Ausschluss muss „unter allen erwarteten Umgebungsbedingungen, wie Temperatur, Druck, Vibration, Verschmutzung, korrosive Atmosphäre, begründet werden“ können — nicht nur auf dem Prüfstand.
Umgebungsgrenzen
04
Nur für bestimmte Ausfälle
6.1.10.3
Der Ausschluss „gilt nur für bestimmte Ausfälle eines Elements“, nie für das Bauteil als Ganzes. Ausgeschlossen wird eine benannte Ausfallart.
Ausfallart
05
Begründet und dokumentiert
6.1.10.3
Der Nachweis obliegt dem Konstrukteur, also Hersteller oder Integrator. Manche Fehler schließt der Hersteller aus, manche der Teilsystemintegrator. Die Fehlerlisten stehen in ISO 13849-2:2012, Anhang A bis D (10.1.3).
Ablage

Zwei Grenzen stehen ausdrücklich in der Norm. „Der PL e darf nicht allein auf Fehlerausschluss beruhen.“ Und der Ausschluss bestimmter Fehler „schränkt die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen systematische Ausfälle nicht ein“.

Praktisch wird das an einer Kategorie-3-Struktur mit einkanaligem mechanischem Teil, etwa der Betätigungsmechanik eines Türschalters. Sie ist häufig nur über den Ausschluss des Betätigungsbruchs haltbar. Dann trägt dieser eine Ausschluss den gesamten Performance Level, und die fünf Anforderungen oben gelten für ihn einzeln. Wo das nicht gelingt, bleibt die redundante Ausführung.

07 · Software

Die Sprachwahl entscheidet über den Aufwand.

Sicherheitsbezogene Software zerfällt in zwei Teile, und nur einer davon liegt beim Integrator. Welcher Nachweisweg für diesen gilt, hängt an der Sprache: 7.2.1 regelt die Programmiersprache mit eingeschränktem Sprachumfang, 7.2.2 die mit nicht eingeschränktem, 7.2.3 die Entscheidung zwischen beiden.

ISO 13849-1 · ABSCHNITT 7 · WELCHER TEIL, WELCHE SPRACHE, WELCHER AUFWAND SRESW · EINGEBETTET Firmware im Gerät — beim Gerätehersteller SRASW · ANWENDUNG Die Sicherheitslogik — bei Ihnen LVL · 7.2.1 · EINGESCHRÄNKTER UMFANG Kontaktplan, Funktionsbaustein- sprache, Ablaufsprache → vereinfachtes V-Modell, Bild 14 FVL · 7.2.2 · NICHT EINGESCHRÄNKT C, C++, Java, Assembler Typisch für Embedded-Software → Aufwand steigt erheblich Die Entscheidung zwischen beiden regelt 7.2.3. ISO 13849-1 · ABSCHNITT 7 SRESW · EINGEBETTET Beim Gerätehersteller SRASW · ANWENDUNG Bei Ihnen LVL · 7.2.1 · EINGESCHRÄNKTER UMFANG Kontaktplan, Funktionsbaustein- sprache, Ablaufsprache → vereinfachtes V-Modell, Bild 14 FVL · 7.2.2 · NICHT EINGESCHRÄNKT C, C++, Java, Assembler Typisch für Embedded-Software → Aufwand steigt erheblich Die Entscheidung regelt 7.2.3.
Welcher Teil, welche Sprache, welcher Aufwand.
Pos
Begriff
Fundstelle
Was es ist
Wer
01
SRESW — Embedded
7.3
Sicherheitsbezogene Firmware im Gerät, vom Anwender in der Regel nicht zugänglich. Für nicht zugängliche Embedded-Software nennt 7.3.2 alternative Verfahren.
Gerätehersteller
02
SRASW — Anwendung
Abschnitt 7
Die vom Integrator erstellte Sicherheitslogik. Das ist der Teil, der im eigenen Haus nachzuweisen ist.
Integrator
03
LVL — eingeschränkter Sprachumfang
7.2.1
Kontaktplan, Funktionsbausteinsprache, Ablaufsprache. Dafür gilt das vereinfachte V-Modell des Software-Sicherheitslebenszyklus nach Bild 14 a).
vereinfachtes V-Modell
04
FVL — nicht eingeschränkt
7.2.2
C, C++, Java, Assembler und vergleichbare Sprachen. Typisch für Embedded-Software; der Nachweisaufwand steigt erheblich.
voller Lebenszyklus

Für den Maschinenbau folgt daraus eine Weiche: Wer die Sicherheitslogik in einer Sprache mit eingeschränktem Umfang auf einer Sicherheits-SPS oder einem Sicherheitsrelais hält, führt den Nachweis über das vereinfachte V-Modell. Werden zuvor beurteilte Hardware- und Softwaremodule mit LVL kombiniert, gilt die kürzere Variante nach Bild 14 b). Sobald eigener Code in einer Sprache mit vollem Umfang dazukommt, ist es ein anderes Vorhaben.

08 · Häufige Fragen

Unabhängigkeit, Plan und Fehlerausschluss.

Was ist der Unterschied zwischen Verifizierung und Validierung?

Die Verifizierung bestätigt, dass festgelegte Anforderungen erfüllt sind (3.1.53) — in der Praxis der Abgleich des erreichten Performance Levels gegen den geforderten, je Sicherheitsfunktion, nach Abschnitt 8. Die Validierung bestätigt, dass die Anforderungen für eine speziell beabsichtigte Verwendung erfüllt sind (3.1.54), und zwar durch Analyse und Prüfung nach Abschnitt 10. Rechnen ist Verifizieren; der Nachweis, dass das Gebaute der Spezifikation entspricht, ist Validieren.

Muss eine externe Stelle validieren?

Nein. Die Norm verlangt Unabhängigkeit vom Entwurf, nicht vom Unternehmen: Der Prozess „sollte von (einer) Person(en) durchgeführt werden, die vom Entwurf des SRP/CS unabhängig ist/sind“ (10.1.1), und Anmerkung 2 stellt klar, dass das „nicht unbedingt“ eine dritte Partei bedeutet. Es genügt eine Person, die am Entwurf nicht beteiligt war. Nicht genügt: derselbe Konstrukteur.

Was gehört in einen Validierungsplan?

Fünf Festlegungen nach 10.1.2: die Dokumente für die Spezifikationen; die Betriebs- und Umgebungsbedingungen während des Tests; die durchzuführenden Analysen und Tests; die Verweisung auf anzuwendende Prüfnormen; und für jeden Schritt die verantwortlichen Personen oder Parteien. Der Plan ist den Beteiligten verfügbar zu machen. Dazu kommen ein Prüfplan vor der Prüfung (10.4.1) und die Aufzeichnung danach (10.8).

Wann ist ein Fehlerausschluss zulässig?

Wenn er auf einer der drei Grundlagen aus 6.1.10.3 beruht, auf bekannten physikalischen Gesetzen begründbar ist, die Ausfallart spezifisch benennt, unter allen erwarteten Umgebungsbedingungen gilt und dokumentiert ist. Zwei Grenzen: Der PL e darf nicht allein auf Fehlerausschluss beruhen, und ein Ausschluss ersetzt keine Maßnahmen gegen systematische Ausfälle. Die anerkannten Ausschlüsse stehen in ISO 13849-2:2012, Anhang A bis D.

Welche Sprache darf ich für die Sicherheitslogik verwenden?

Beide Wege sind zulässig, sie kosten unterschiedlich viel. Mit eingeschränktem Sprachumfang (7.2.1) — Kontaktplan, Funktionsbausteinsprache, Ablaufsprache — läuft der Nachweis über das vereinfachte V-Modell nach Bild 14. Mit nicht eingeschränktem Sprachumfang (7.2.2) — C, C++, Java, Assembler — steigt der Aufwand erheblich. Die Entscheidung zwischen beiden regelt 7.2.3.

Der praktische Anschluss

Wer hat bei Ihnen zuletzt unabhängig validiert?

In kleinen Teams ist das die Frage, die niemand gern stellt — und die im Audit als Erstes kommt. Dazu: wo der Validierungsplan und das Protokoll zu genau dieser Ausführung liegen. 30 Minuten, keine Präsentation.

30-Minuten-Gespräch vereinbaren →
09 · Quellen

Belegt an Teil 1. Teil 2 lag nicht vor.

Alle Fundstellen dieses Blattes stammen aus DIN EN ISO 13849-1:2023-12, der gültigen Ausgabe. Das Validierungsverfahren steht dort vollständig in Abschnitt 10. ISO 13849-2:2012 liefert die Fehlerlisten in Anhang A bis D; dieser Text lag beim Schreiben nicht vor. Was hier über ihn steht, ist über 10.1.3 des Teil 1 belegt, nicht aus dem Dokument selbst.

  • [1] DIN EN ISO 13849-1:2023-12, Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, Teil 1. Abschnitt 10 mit Bild 17 für den Validierungsprozess, 10.1.2 Validierungsplan, 10.3 Analyse, 10.4 Prüfung, 10.8 Aufzeichnung; 6.1.10.3 Fehlerausschluss; Abschnitt 7 mit 7.2.1 und 7.2.2 für LVL und FVL sowie Bild 14 für das vereinfachte V-Modell; Abschnitt 8 für die Verifizierung; 3.1.53 und 3.1.54 für die beiden Begriffe.
  • [2] ISO 13849-2:2012, Teil 2: Validierung — lag nicht vor. Anhang A bis D enthält die Fehlerlisten für mechanische, pneumatische, hydraulische und elektrische Teile: die einzubeziehenden Bauteile, die zu berücksichtigenden Fehler, die erlaubten Fehlerausschlüsse und eine Spalte für deren Begründung. Berücksichtigt sind darin nur permanente Fehlzustände. Diese Angaben stammen aus 10.1.3 des Teil 1.
  • [3] Weitere genannte Regelwerke. ISO 9000 als Quelle des Begriffs Verifizierung und IEC 61508-4 als Quelle des Begriffs Validierung — beide von der ISO 13849-1 selbst so ausgewiesen. IEC 61131-3 für die Programmiersprachen und ISO 14119 für Verriegelungseinrichtungen sind genannt, aber nicht gegengeprüft; diese Texte lagen nicht vor.
  • [4] Das Blatt nennt keine Häufigkeiten. Wie oft ein Nachweis an der geforderten Unabhängigkeit scheitert, wie lange eine vollständige Validierung je Sicherheitsfunktion dauert und wie oft ein Fehlerausschluss im Audit beanstandet wird — dazu liegen keine Daten vor. Sie werden hier nicht geschätzt und nicht aus anderen Mandaten übertragen. Belegt sind die Anforderungen, nicht ihre Häufigkeit. Die Einordnung stammt aus Engineering-Praxis im Maschinen- und Pumpenbau und ist keine Rechtsberatung und kein Validierungsnachweis.
  • [5] Eigene Lehrtätigkeit: Online-Seminar bei DIN Media, „Neue Maschinenverordnung: Vom Regelwerk zur effizienten Engineering-Praxis“, Termine 2027. Behandelt die Einbindung der Nachweise in Produktstruktur und PDM-Systeme — also die Frage, wo Validierungsplan und Protokoll später wiederzufinden sind.
Insight 13