Zertifizierung · Nachweisweg 2 von 3

Ihr Kunde verlangt Zone 1.Was Sie dafür nachweisen müssen, und wer es prüft.

Aus der Zone des Betreibers wird Ihre Gerätekategorie, und daraus das Verfahren. Bei nichtelektrischen Geräten — Pumpe, Getriebe, Kupplung — brauchen Sie dabei seltener eine externe Stelle als gedacht. Was Sie stattdessen selbst belegen, steht hier.

01

Welches Verfahren für Ihr Gerät gilt.

Das regelt Artikel 13 der Richtlinie 2014/34/EU. Entscheidend sind zwei Dinge: die Kategorie, die sich aus der Zone ergibt, und ob das Gerät elektrisch ist.

Fünf Fälle, mehr gibt es nicht:

Nr
Ihr Gerät
Die Stelle
01
Kategorie 3 — für Zone 2 und 22. Interne Fertigungskontrolle nach Anhang VIII.
keine
02
Kategorie 2, nichtelektrisch — Pumpe, Getriebe, Kupplung für Zone 1 und 21. Interne Fertigungskontrolle nach Anhang VIII; die Unterlagen gehen an eine notifizierte Stelle, die den Erhalt bestätigt und sie aufbewahrt.
verwahrt nur
03
Kategorie 2, elektrisch oder mit Verbrennungsmotor. EU-Baumusterprüfung nach Anhang III, dazu Anhang VI oder VII.
prüft
04
Kategorie 1 — für Zone 0 und 20. Baumusterprüfung nach Anhang III, dazu Qualitätssicherung nach Anhang IV oder Produktprüfung nach Anhang V.
prüft
05
Einzelstück oder Sonderbau. Einzelprüfung nach Anhang IX — steht in jeder Kategorie als Alternative offen.
prüft

Zeile 02 ist die, um die es meistens geht, und sie wird in beide Richtungen falsch eingeschätzt. Keine externe Prüfung heißt nicht, dass nichts geprüft wird. Die Nachweise — etwa zur maximalen Oberflächentemperatur — führen Sie selbst. Nur die Bewertung durch einen Dritten entfällt.

Die Verantwortung wandert nicht mit den Unterlagen. Eine Stelle, die verwahrt, hat nichts bestätigt.

02

Von der Zone bis zur Erklärung.

Fünf Schritte, und nur der erste gehört nicht Ihnen.

Wer es schuldet · fünf Schritte
1 · Zone
2 · Zündgefahren
3 · Zündschutzart
4 · Verfahren
5 · Erklärung
Betreiber
0/20 → Kategorie 1
1/21 → Kategorie 2
2/22 → Kategorie 3
—
—
—
—
Hersteller
—
ISO 80079-36, jede Quelle einzeln
ISO 80079-37: c, b, k
nach Artikel 13, je Kategorie anders
CE- und Ex-Kennzeichnung
  1. 1 · Zone

    Betreiber0/20 → Kategorie 1, 1/21 → Kategorie 2, 2/22 → Kategorie 3
  2. 2 · Zündgefahren

    HerstellerISO 80079-36, jede Quelle einzeln
  3. 3 · Zündschutzart

    HerstellerISO 80079-37: c, b, k
  4. 4 · Verfahren

    Herstellernach Artikel 13, je Kategorie anders
  5. 5 · Erklärung

    HerstellerCE- und Ex-Kennzeichnung

Hier steckt die Arbeit: Betriebs- und Störungsbedingungen legen Sie fest und halten sie konstruktiv ein.

Von der Zone bis zur Erklärung · Vier von fünf Schritten sind Herstellerpflicht
03

Was Sie selbst bewerten.

Elektrische Betriebsmittel kaufen Sie meist zu, und die kommen mit eigenem Zertifikat. Für die Pumpe, das Getriebe, die Kupplung gibt es das nicht — dort bewerten Sie selbst, welche Zündquellen in Frage kommen: heiße Oberflächen, mechanische Funken mit den Spaltmaßen aus Ihrer Fertigung, und statische Elektrizität.

Jede einzeln, unter den Betriebs- und Störungsbedingungen, die Sie selbst festlegen. Was Sie dort ausschließen, muss konstruktiv ausgeschlossen bleiben — das ist der Punkt, an dem eine Bewertung später trägt oder nicht.

Ein zertifizierter Motor macht noch kein konformes Aggregat. Bewertet wird das Gerät, das Sie liefern — mit allem, was Sie darum herum gebaut haben.

04

An Ihrem eigenen Gerät.

Welche Zündquellen bei Ihnen wirklich in Frage kommen und welches Verfahren daraus folgt, entscheidet die Bauform. Genau das ist der Schulungstag am eigenen Gerät: vormittags die Regeln, nachmittags Ihr Stand — 2.800 € netto. Aus der Sicht von jemandem, der selbst Konformitätserklärungen unterschrieben hat, nicht aus der Prüferperspektive.

Kommt mehr als ein Nachweis zusammen, etwa bei einer Pumpe im Lebensmittelbetrieb mit Lösungsmitteln, steht im Register der Nachweise, wie sie sich stapeln.

Häufige Fragen

Was Kunden vorher fragen.

Braucht ein nichtelektrisches Gerät der Kategorie 2 eine notifizierte Stelle?

Nicht zur Prüfung. Nach Artikel 13 der Richtlinie 2014/34/EU gilt für nichtelektrische Geräte der Kategorie 2 die interne Fertigungskontrolle nach Anhang VIII. Die technischen Unterlagen gehen an eine notifizierte Stelle, die den Erhalt bestätigt und sie aufbewahrt. Die Prüfnachweise, etwa zur maximalen Oberflächentemperatur, führt der Hersteller selbst.

Wer legt die Zone fest?

Der Betreiber. Aus der Zone folgt die Gerätekategorie: Zone 0 und 20 verlangen Kategorie 1, Zone 1 und 21 Kategorie 2, Zone 2 und 22 Kategorie 3. Der Hersteller baut für die Kategorie, die der Betreiber angibt.

Reicht ein zertifizierter Motor für ein konformes Aggregat?

Nein. Die Zündgefahrenbewertung gilt für das Gerät, das ausgeliefert wird — mit allem, was darum herum gebaut wurde, und mit den Spaltmaßen, die in der eigenen Fertigung entstehen. Zugekaufte zertifizierte Komponenten gehen als Bausteine in diesen Nachweis ein.

Was gehört bei einem nichtelektrischen Gerät zur ATEX-Zertifizierung?

Die Zündgefahrenbewertung nach ISO 80079‑36, wo nötig die Zündschutzart nach ISO 80079‑37, die technischen Unterlagen, die CE- und Ex-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung. Eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle ist erst bei Kategorie 1 vorgeschrieben.

Nächster Schritt

Welches Gerät soll in den Ex-Bereich?

Dreißig Minuten, keine Präsentation. Nennen Sie das Gerät und die Zone, die Ihr Kunde angibt — wir gehen durch, welches Verfahren daraus folgt und wo bei Ihnen die Arbeit liegt.

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