Eine Maschine, mehrere Nachweise.Welche gelten, entscheidet der Ort, an dem sie steht.

Ein Hersteller im Maschinenbau hat es selten mit einer einzigen Zertifizierung zu tun. Die CE-Kennzeichnung nach Maschinenrecht ist die Grundlage — bei unvollständigen Maschinen die Einbauerklärung. Was darüber hinaus verlangt wird, entscheidet der Bereich, in dem das Produkt am Ende eingesetzt wird: Lebensmittelkontakt, Explosionsschutz, Zulassungen nach 3-A oder EHEDG. Jeder dieser Nachweise hat eigene Regeln, und viele setzen die anderen voraus.

Die Grundlage

Was für jede Maschine gilt.

Am Anfang steht die Risikobeurteilung. Aus ihr ergeben sich die Schutzmaßnahmen, aus diesen die technischen Unterlagen und am Ende die Konformitätserklärung mit dem CE-Kennzeichen. Eine unvollständige Maschine bekommt kein CE, sondern eine Einbauerklärung mit Montageanleitung — sie darf erst in der Gesamtanlage in Betrieb gehen.

Ab dem 20. Januar 2027 gilt dafür die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 statt der Maschinenrichtlinie. Konformitäts- und Einbauerklärung stehen dort in Anhang V und sind zusätzlich in den Artikeln 21 und 22 geregelt. Was sich Artikel für Artikel ändert, steht in der Gegenüberstellung beider Rechtstexte; den vollständigen Weg mit sechs Phasen und 26 Schritten beschreibt Risikobeurteilung Schritt für Schritt.

Zuerst die Art des Geräts — dann, was Anwendung und Medium verlangen

Ihr Produkt

Vollständige Maschine

Konformitätserklärung und CE

betriebsbereit, eigene Funktion
Unvollständige Maschine

Einbauerklärung, kein CE

mit Montageanleitung

Dazu, je nach Anwendung und Medium

Lebensmittelkontaktausgelöst durch das Medium
Explosionsschutz nach ATEXausgelöst durch die Umgebung
Zulassung 3-A oder EHEDGausgelöst durch den Markt
Erst die Art des Geräts, dann Anwendung und Medium.
Was dazukommt

Vier Bereiche, vier eigene Regelwerke.

Die Zusatzanforderungen hängen nicht an der Bauart, sondern am Einsatzort und am Markt. Wer in mehrere Bereiche liefert, erfüllt mehrere gleichzeitig:

Nr
Wenn das Produkt dort eingesetzt wird
Wer den Nachweis führt
01
Kontakt mit Lebensmitteln. Verordnung 1935/2004 und EU 10/2011 für die Werkstoffe, FDA für den US-Markt — dazu die Reinigbarkeit, die das Maschinenrecht selbst verlangt und die EN 1672-2 in Zonen beschreibt.
Sie selbst
02
Molkerei, Getränke, Pharma als Markt. Dort verlangen Betreiber Zulassungen nach 3-A oder EHEDG. Beide erfordern eine Bewertung der Konstruktion, einen Reinigungsnachweis und ein Audit, und beide laufen nach einigen Jahren ab.
Eine externe Stelle
03
Explosionsgefährdeter Bereich. Richtlinie 2014/34/EU. Aus der Zone des Betreibers wird die Gerätekategorie, daraus die Zündgefahrenbewertung nach ISO 80079-36 und die Schutzart nach -37.
Je nach Kategorie beides
04
Sicherheitsfunktionen in der Steuerung. Not-Halt, Schutztürüberwachung, sicher begrenzte Geschwindigkeit: Jede Funktion braucht ein erreichtes Performance Level nach ISO 13849-1 und eine Validierung.
Sie selbst
Warum es sich stapelt

Die Nachweise greifen ineinander.

Die Schichten stehen nicht nebeneinander, sie bauen aufeinander auf. Die Risikobeurteilung ist die Wurzel: Ohne sie gibt es weder eine Konformitätserklärung noch eine belastbare Zündgefahrenbewertung. Die Reinigbarkeit wiederum steht schon im Maschinenrecht, lange bevor eine Stelle sie nach 3-A oder EHEDG bewertet — wer sie dort nicht sauber gelöst hat, fällt später im Audit auf.

Und die Entscheidungen greifen quer ineinander: Ein Werkstoff oder eine Beschichtung, die wegen des Lebensmittelkontakts gewählt wurde, muss im Ex-Bereich neu bewertet werden. Eine Dichtung, die der Reinigung standhält, verändert das Spaltverhalten. Jede Entscheidung fällt einmal und wirkt in drei Akten.

Eine Pumpe im Lebensmittelbereich im Ex-Schutz ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Genau deshalb kostet die Konformität im Mittelstand so viel Zeit: Nicht ein Nachweis ist schwierig, sondern dass drei davon gleichzeitig gelten und von denselben zwei, drei Leuten geführt werden.

Wo Sie weiterlesen

Zu jedem Nachweis ein Blatt.

Jedes Blatt beantwortet eine Frage aus der Praxis, mit Fundstellen statt Meinung:

Nr
Die Frage
Das Blatt
01
Was sich mit der Maschinenverordnung ab Januar 2027 ändert
02
Wie eine Risikobeurteilung nach ISO 12100 methodisch aufgebaut ist
03
Wie ein Performance Level gerechnet und nachgewiesen wird
04
Was Validierung bedeutet und wann ein Fehlerausschluss zulässig ist
05
Die drei Lücken, die in fast jeder Konformitätserklärung stecken
06
Ab wann ein Umbau am Bestand eine wesentliche Veränderung ist
07
Warum die Zulassung den Markteintritt aufhält und nicht die Technik

Ob Ihre eigene Akte trägt, zeigt der Konformitäts-Lücken-Check in zehn Fragen. Soll das Wissen im Haus entstehen, ist die Schulung am eigenen Produkt der Einstieg — ein Tag, Ihre Unterlagen auf dem Tisch. Und wenn nicht die Kenntnis fehlt, sondern die Zeit für die Unterlagen, beschreibt Konformität und Dokumentation den anderen Weg. Aus der Sicht von jemandem, der selbst Konformitätserklärungen unterschrieben hat, nicht aus der Prüferperspektive.

Nächster Schritt

Wo steht Ihr Produkt am Ende?

30 Minuten, keine Präsentation. Nennen Sie ein Produkt und den Bereich, in den es geht — wir gehen durch, welche Nachweise zusammenkommen und welche Sie sich sparen können.

30-Minuten-Gespräch vereinbaren →
Zertifizierung